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Familienrecht
Die Tätigkeit im Trennungs- und Scheidungsmanagement umfasst zunächst den außergerichtlichen Bereich, um zu einer Gesamtregelung aller mit der Trennung und Scheidung der Parteien einhergehenden Probleme zu gelangen.
Das Ziel sollte es sein, eine Trennung und Scheidung ohne Rosenkrieg zu erreichen.
Die Vorteile für den Mandanten liegen auf der Hand:
- eine deutliche Kostenersparnis, da überwiegend keine Gerichtsverfahren erforderlich werden
- keine jahrelangen Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang
- zeitnahe Wiedererlangung der Lebensqualität und Aufhebung der durch das Gesetz vorgegeben Beschränkungen
Als Fachanwältin für Familienrecht bearbeite ich u. a. folgende Bereiche:
- Vertragsgestaltung (Eheverträge, Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- sonstiges Vermögensrecht (Auseinandersetzung von Miteigentum, Rückgewährung von Zuwendungen, gemeinsame Konten, Schulden)
- Scheidung (Ehescheidungsverfahren)
- Unterhaltsrecht (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt)
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
- elterliches Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes
- Abstammungsprozesse (Vaterschaftsfeststellungen, Vaterschaftsanfechtungen)
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Recht der eingetragenen Partnerschaft
- Gewaltschutz
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